Mitteilung an die Mitglieder des TV Bühlertal

  • 15. Februar 2021

Liebe Mitglieder,

eure Treue in dieser nicht einfachen Zeit ist bemerkenswert und wir danken euch dafür.
Aber es gibt auch viel Unsicherheit und Fragen von Seiten der Mitglieder.
Momentan sind uns, was ein Großteil des Vereinslebens angeht, von behördlicher Seite die Hände gebunden.
Manche Gruppen können ihr Vereinstraining mit viel Engagement und Innovation einigermaßen aufrecht erhalten, doch für unsere Kindergruppen ist es ein kompletter Stillstand. Unsere Kinder sind die Basis für ein erfolgreiches Vereinsleben und trotz der schwierigen Situation versuchen unsere Trainer auf die eine oder andere Weise den Kontakt zu den Familien zu halten, mit mehr oder weniger Erfolg.
Viele Mitglieder fragen sich, wenn ich doch Mitgliedsbeitrag bezahle und nichts dafür bekomme, kann ich da nicht den Beitrag zurückfordern?
Können wir unseren Mitgliedern die Beiträge zurückerstatten?

Leider nein, da eine Rückzahlung gemeinnützigkeitsschädlich wäre.
Können wir für dieses Jahr die Beiträge aussetzen?

Auch das geht nicht, da dem Vorstand die sog. Vermögensbetreuungspflicht obliegt. Er ist damit verantwortlich für die Erhaltung des Vereinsvermögens und der Vermögensinteressen des Vereins. Dazu gehört das Erheben der fälligen Beiträge nach der Satzung des Vereins. Der Vorstand macht sich haftbar, wenn er die Beiträge lt. Satzung nicht erheben würde.
Es fällt uns als Vorstand, und wir sprechen auch im Namen unserer Übungsleiter, sehr schwer unseren Mitgliedern nicht das bieten zu können, was sie von uns eigentlich gewohnt sind und es fällt uns auch schwer unsere Mitglieder um Geduld zu bitten.
Was wir jedoch versprechen können ist, dass, sobald die Hallen und Sportstätten wieder geöffnet werden, unsere Übungsleiter mit Elan wieder ins Training einsteigen.

 

Euer TVB Vorstand, Susanne Seebacher – Peter Händel – Sonja Soboll – Andrea Händel – Philipp Händel